Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Vorschriften. Aufgrund vieler Änderungen in der Gesetzgebung stimmen
oft Handelsrecht und Steuerrecht nicht überein. Daher werden bei Bedarf von uns sowohl
eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz erstellt.
Je nach Anforderung werden von uns die Jahresabschlüsse mit oder ohne Erläuterungsbericht
erstellt. Auch können, wie von vielen Kreditinstitutionen inzwischen gefordert, die Jahres-
abschlüsse mit entsprechenden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden.
Sollte nach den gesetzlichen Anforderungen eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses
erforderlich sein, so erledigen wir auch dies für Sie.
Im Einzelnen bieten wir folgende Leistungen an:
- Eröffnungsbilanzen bei Unternehmensgründungen
- Jahresabschlüsse für Einzelfirmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Zwischenabschlüsse
- Anhang und Lagebericht für Kapitalgesellschaften unter Beachtung von BilMoG
- Sonderbilanzen nach Handels- und Steuerrecht